Führerscheingutachten
Gutes Sehen ist eine wichtige Voraussetzung für die sichere Teilnahme am Straßenverkehr. Für bestimmte Fahrerlaubnisklassen, die Fahrgastbeförderung oder bei auffälligen Ergebnissen eines Sehtests kann eine augenärztliche Untersuchung bzw. ein Gutachten erforderlich sein.
Je nach Anlass werden nach den geltenden Vorgaben unter anderem folgende Sehfunktionen geprüft:
- Sehschärfe
- Gesichtsfeld
- Dämmerungssehen und Blendempfindlichkeit
- Farbensehen
- räumliches Sehen
Für die meisten Pkw- und Motorradklassen (z. B. Klasse B) genügt in der Regel ein einfacher Sehtest beim Optiker oder Hausarzt; ein augenärztliches Gutachten wird erst notwendig, wenn dieser Test nicht bestanden wird. Für Berufskraftfahrer (z. B. Lkw- und Busführerschein) sowie für die Fahrgastbeförderung gelten von vornherein strengere Anforderungen an die Sehschärfe, sodass hier häufiger eine augenärztliche Untersuchung erforderlich ist.
Bitte erfragen Sie bei der Terminvereinbarung, welche Unterlagen Sie mitbringen sollen und welche Untersuchung für Ihren konkreten Antrag benötigt wird.